KGV Brandts Aue
häufig gestelllte Fragen

Hier erhaltet ihr Antworten zu häufig gestellten Fragen

MEIN STROM FUNKTIONIERT NICHT. WAS IST LOS?

Wahrscheinlich warst Du nicht bei der terminlich festgelegten Stromablesung dabei bzw. hast deine Pachtrechnung nicht bezahlt. Kontaktiere bitte die AG Strom.


IST DAS VEREINSGELÄNDE MIT PKW/TRANSPORTER/LKW BEFAHRBAR

Das ist möglich. Bitte nimm für die Genehmigung Kontakt mit dem Vorstand auf und beachte, dass wir bei nasser Wiese etc. keine Genehmigung erteilen können.


MUSS ICH MITGLIED SEIN, UM EINEN GARTEN PACHTEN ZU KÖNNEN?

Ja! Voraussetzung für eine Parzelle im KGV "Brandts Aue" e. V. ist die Mitgliedschaft im Verein. Das ist in unserer Satzung festgeschrieben.


KANN ICH AUCH MITGLIED SEIN, OHNE GARTEN?

Ja! Gerne kannst Du den Verein mit einer Mitgliedschaft unterstützen, auch wenn du kein Pächter bist.


WAS KOSTET EIN GARTEN ETWA?

Hier können wir keine pauschale Antwort geben. Die laufenden Kosten sind abhängig von der Größe (Fläche), abgeschlossene Versicherung(en), Stromverbrauch, u.v.m.

Der Kauf (einmalige Kosten), eines Gartens ist ein Privatkauf zwischen Altpächter und Käufer. Hier haben wir keinen Einfluss. Eine grobe Richtlinie bildet das Wertgutachten.


WIE BEKOMME ICH EINEN KLEINGARTEN?

In unserem Aushangkasten an unserem Eingang (Heinrothstraße) und auch hier auf der Seite informieren wir, wenn ein Kleingarten zu verpachten ist. Wenn Du an einem Garten interessiert bist, lies Dir bitte unter freie Gärten das Merkblatt durch. Ist Dein Interesse geweckt, fülle bitte das dort hinterlegte Formular aus. Das unterschriebene Formular schickst Du gerne per Mail an den Vorstand, oder steckst es in den Briefkasten.


WAS IST "KLEINGÄRTNERISCHE NUTZUNG"?

Die kleingärtnerische Nutzung sieht vor, dass mind. 1/3 der Fläche für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, insbesondere von Obst und Gemüse, genutzt wird. Weiteres haben wir unter Gartenfachberatung > XXXXXXXXXX erläutert. Grundlage bildet das Bundeskleingartengesetz, die Kleingartenordnung (KGO) des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V. und der Pachtvertrag. 


GIBT ES VORSCHRIFTEN FÜR DIE KONKRETE GESTALTUNG DES GARTENS?

Jeder darf seinen Garten so gestalten, wie er möchte, wenn dabei die 1/3-Regelung eingehalten wird. „Verbotene“ Pflanzen (z. B. Wald-/Parkbäume) dürfen nicht gehalten werden. Dazu gibt es aber die Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e. V., welche Du auch hier auf der Webseite nachlesen kannst. Dort steht alles drin! [>> LINK EINFÜGEN] 


WAS KANN ICH BEI NACHBARSCHAFTSSTREIT TUN?

Sprich bitte zuerst mit Deinem Gartennachbar, wenn Dich etwas stört. Solltet ihr dann keine Einigung finden bzw. geht das Problem weiter, nimm Kontakt mit dem Wegewart auf. Kommt keine Lösung zustande, bespricht der Wegewart das weitere Vorgehen mit dem Gartenfachberater. Erst bei weiteren Eskalationen wird der Vorstand aktiv.


WANN DARF ICH LAUTE GARTENGERÄTE (RASENMÄHER, ELEKTRISCHE HECKENSCHERE, ETC ...) NUTZEN?

Wochentags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Keinesfalls an Sonn- und Feiertagen!


WIE SIND HECKEN ZU PFLEGEN

Eine Hecke darf nicht höher als 1,20 m sein. Von außen muss der Garten einsehbar bleiben (z. B. um die Umsetzung der Kleingartenordnung zu prüfen, Einbrüche festzustellen oder auch einen umgestürzten Baum). Größere Schnitte sind nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. eines Jahrs möglich. Außerhalb der Zeit sind nur Formschnitte erlaubt. 


DARF ICH SPIELGERÄTE AUFBAUEN?

Kleine Plastikrutschen, kleine Schaukeln und Sandkästen sind ohne Weiteres erlaubt. Erkundige Dich sicherheitshalber bei unseren Ansprechpartnern (Abteilung „Bau“), denn mitunter handelt es sich schon um genehmigungspflichtige Bauten oder aber die Errichtung ist gar nicht erlaubt. Trampoline benötigen eine Genehmigung des Vorstandes. Hierfür ist außerdem eine Haftpflichtversicherung nötig. Ein Trampolin muss mind. 1m von Nachbarn entfernt stehen und mit Erdankern befestigt werden. Auch brauchst du dazu die Zustimmung des/der Gartennachbarn. 


DARF ICH IM KLEINGARTEN EINEN POOL ODER EIN BADEBECKEN ERRICHTEN?

Du darfst ausschließlich mobile, nicht ins Erdreich eingelassene Pools/Badebecken errichten. Das Aufstellen nicht ortsfester Badebecken ist genehmigungspflichtig. Unser „Bauminister“ (Verantwortlicher Abt. Bau) wird Deinen Antrag prüfen. Die wichtigsten Regeln: Durchmesser max. 3,60 m; Abstand zum Nachbarn mind. 2 m; bei Bade-/ chemische Zusätze ist die umweltgerechte Entsorgung des Abwassers zu beachten.


AN DEN WASSER-ENTNAHMESTELLEN STEHT "BRAUCHWASSER". IST DAS SCHÄDLICH?

Hier handelt es sich um Wasser, welches keine Trinkwasserqualität aufweist.


KANN ICH MICH IM KLEINGARTENVEREIN AUCH EHRENAMTLICH BETÄTIGEN?

Gerne! Sprich uns an, was Du Dir vorstellen kannst oder was Deine Fähigkeiten sind.
Wir freuen uns über jede Hilfe!


WENN ICH DEM KGV EINE SPENDE ZUKOMMEN LASSEN MÖCHTE, BEKOMME ICH DANN EINEN SPENDENBELEG?

Bitte schaue dazu auf unsere Info-Seite unter über uns > Spenden [>> LINK EINFÜGEN]. Dort erklären wir alles rund um Spenden. Wir sind sehr dankbar für jeden Euro!


ICH HABE NUR EINEN SCHLÜSSEL FÜR DIE AUßENTORE, ABER WIR SIND ZU ZWEIT. KANN ICH NOCH EINEN SCHLÜSSEL ERWERBEN? 

Gerne geben wir Dir einen Vereinsschlüssel, gegen eine Gebühr, gemäß den anfallen Kosten unseres Schlüsseldienstes.


ICH HABE WEITERE/ANDERE FRAGEN ...

Selbstverständlich kannst Du Dich an uns wenden. Schau hier [>> LINK EINFÜGEN] nach unseren Kontaktdaten/Ansprechpartnern nach.